Was Apple in einer App-Store-Vorschau erlaubt
Eine App-Vorschau ist kein Trailer. Apple prüft sie mit einem Gedanken: sie muss die App so zeigen, wie sie auf dem Gerät des Zuschauers aussieht, im Vollbild.
Weswegen eine Vorschau abgelehnt wird
Nach Richtlinie 2.3.4 nennen die Prüfer genau das:
- Ein Rahmen um die Bildschirmaufnahme — Ränder, Kaschierungen, alles, was nicht die App ist.
- Gerätebilder oder Geräterahmen, auch ein Telefon-Mockup mit der App darin.
- Ein Sprecher im Bild. Voice-over geht; eine sichtbare Person nicht.
- Echte Hände, die das Gerät halten oder bedienen.
- Material, das nicht die App in Benutzung ist — Kulisse, Person am Schreibtisch, Drehort.
Was erlaubt ist
Bildschirmaufnahme der App im vollen Bild, Kommentar darüber, Texteinblendungen zur Klarheit. Das ist das ganze erlaubte Vokabular, und es reicht.
Die Falle für Kamera-Apps
Wenn deine App ein Kamerabild anzeigt, enthält die Aufnahme berechtigterweise eine Person — das ist die Ausgabe der App, kein Fremdmaterial. Ein Prüfer sieht den Unterschied im Standbild nicht. Lass in diesen Passagen etwas von der Oberfläche sichtbar oder blende Text ein, der sagt, was passiert.
Screenshots folgen einer anderen Regel
Richtlinie 2.3.3 regelt die Screenshots und ist lockerer: Geräterahmen sind dort erlaubt. Verlangt wird, dass die Mehrheit die App in Benutzung zeigt.
Darf ich eine Simulator-Aufnahme verwenden?
Ja, solange sie aussieht wie die App auf einem Gerät und die Maße stimmen.
Ist eine Texteinblendung wirklich erlaubt?
Ja — die Vorgabe nennt Kommentar und Texteinblendungen ausdrücklich als zulässig.
